Sich irritiert zu fühlen, ist der Anfang wahren Wissens
Khalil Gibran
Schwangerschaft Geburt, Wochenbett und Mutterschaft sind nicht nur privates sondern auch ein gesellschaftliches, politisches, feministisches, religiöses oder spirituelles, medizinisches, historisches und kulturelles Thema.
Jeder Mensch auf dieser Erde wurde von einer Frau geboren!
Deshalb haben wir die Inhalte unserer Ausbildung weit gefächert. Es geht um fundiertes Fachwissen und um
ganz viel Herz, Herz und Verstand.
Hier gehts zu unseren
Im Sinne einer ganzheitlichen und prozessorientierten Weiterbildungsarbeit ist eine akzeptierende und vertrauensvolle Atmosphäre, die ein kreatives Lernen unterstützt, von großer Wichtigkeit. Die spezifischen Fähigkeiten und Erfahrungen unserer Teilnehmerinnen rund um Schwangerschaft, Geburt und Familienstart werden einbezogen und können in einer vertrauten Gruppe von 6-8 Frauen reflektiert werden.
Dabei wird deutlich, wie individuell der Umgang mit diesen Themen ist und wie wichtig es ist, Verallgemeinerungen und Dogmen zu vermeiden.
Voraussetzungen für die Teilnahme an unserer Ausbildung:
• Erfahrung mindestens einer eigenen Geburt
• Mindestalter 30 Jahre
• körperliche und seelische Belastbarkeit
• Durchhaltevermögen und Zuverlässigkeit
• die Bereitschaft, sich im Rahmen der Leibarbeit berühren zu lassen und andere zu berühren
• Fähigkeit und Bereitschaft zur Reflexion eigener Erfahrungen, Vorstellungen und Werte sowie alter und neuer Dogmen rund um die Geburt
Wir haben die Themen auf 9 Wochenenden verteilt und treffen uns ca. 6 Monate später
ein ganzes Wochenende zur Praxisreflektion.
Insgesamt umfasst die Ausbildung 168 Unterrichtseinheiten.
Hinzu kommt ein Zeitaufwand für Literaturstudium, Praktika, Dokumentation einer Geburt und eines Wochenbetteinsatzes und Feedbackgespräche mit der Ausbilderin.
Zu erbringende Leistungsnachweise:
• Referat zu einem ausgewählten Thema
• Erarbeitung des medizinischen Grundwissens anhand eines Fragebogens
• Miterleben von 5 Geburten, möglichst im Rahmen eines Kreißsaalpraktikums
• Praktikum auf einer Wochenbettstation oder bei einer Wochenbetthebamme
• Begleitung einer Geburt mit schriftlicher Dokumentation und persönlichem Feedbackgespräch mit der Ausbilderin
• Wochenbetteinsatz mit schriftlicher Dokumentation und persönlichem Feedbackgespräch mit der Ausbilderin
• Nachweis Erste-Hilfe-Kurs für Säuglinge und Kleinkinder sowie für Erwachsene (maximal 2 Jahre alt)
• Belehrung nach §43 IfSG zum ordnungsgemäßen Umgang mit Lebensmittteln
Aus Gründen der Qualitätssicherung und aus Respekt den Frauen gegenüber, arbeiten DoulaSEIN Doulas
nach folgenden Richtlinien:
Unsere Geburt- und Wochenbettdoulas
• fördern die Selbstbestimmung der Frau, die sie begleiten und unterstützen so das Wohlergehen
und die Gesundheit der Frau und ihrer Familie
• wahren die Privatsphäre der Frau und ihrer Familie. Sie behandeln alle Informationen sorgsam und streng vertraulich und veröffentlichen keine Geburts- und Wochenbettberichte o.Ä. in den sozialen Medien oder auf ihren Websites. Allein zum Zweck der Supervision / der kollegialen Beratung dürfen sie in anonymisierter Form über begleitete Geburten/ Wochenbetten berichten
• üben keine medizinische oder therapeutische Funktion aus, greifen nicht in medizinische Belange ein und sprechen keine Empfehlungen bezüglich medizinischer Vorgehensweisen aus
• sind sich ihrer Grenzen und der Grenzen ihrer Begleitung bewusst
• begleiten keine Alleingeburten (Geburt ohne die Anwesenheit einer Hebamme)
• machen keine Heilsversprechen, werben nicht mit Aussagen wie dem „Auflösen von Geburtsängsten“, dem „Erleben einer Traumgeburt“, „heilenden Händen“ dem „Vermeiden einer Wochenbettdepression“ etc.
• verpflichten sich, die Qualität ihrer Begleitung durch Fallbesprechungen / Supervision zu sichern
Organisation der Arbeit und Honorar
• Die untere Grenze der Bezahlung einer Geburtsbegleitung liegt bei 850 € für zwei Vorgespräche, Rufbereitschaft, telefonischem Kontakt, Geburt und einem Nachgespräch. Weitere Vor- oder Nachgespräche werden gesondert berechnet
• 10 Tage vor bis 10 Tage nach dem errechneten Geburtstermin besteht eine exklusive Rufbereitschaft nur für eine Frau, die Rufbereitschaft beschränkt sich aber nicht auf diese 20 Tage. Sollte in Ausnahmefällen zwei Schwangeren mit Geburtsterminen innerhalb dieser 20 Tage zugesagt werden, weil es vor Ort keine Kollegin gibt, müssen beide Schwangere informiert werden und einverstanden sein
• Wenn eine Geburtsbegleitung angenommen wurde, besteht die Verpflichtung, verlässlich abrufbereit zu sein. Für unvorhersehbare Notfälle wird nach Möglichkeit eine Kollegin als Vertretung benannt.
• Auftraggebende der Doula ist die Schwangere, nicht das Krankenhaus, die Hebamme etc. Sie ist allein der werdenden Mutter verpflichtet und keiner Institution oder Organisation
• Einsätze im Wochenbett oder darüber hinaus werden privat oder im Rahmen der Haushaltshilfe mit der Krankenkasse abgerechnet
• Wochenbetteinsätze werden nur in Ausnahmefällen unter Kolleginnen aufgeteilt damit die Wöchnerin sich nicht auf mehrere Personen einstellen muss
• Wenn Geburts- und Wochenbettdoulas über weitere Qualifikationen wie z.B. Stillberatung, Schlafberatung etc, verfügen, finden diese Beratungsangebote außerhalb der Tätigkeit als Geburts- und Wochenbettdoula statt. Eine Vermischung von Beratung und Begleitung wird vermieden
Diese Grundsätze sind für Teilnehmerinnen und Absolventinnen unserer Weiterbildung verbindlich.